Zwei Feuerungsstätten an einem Schornstein

Diskutiere Zwei Feuerungsstätten an einem Schornstein im Fragen an den Kaminkehrer/Schornsteinfeger Forum im Bereich Regelungstechnik / Erneuerbare Energien; Grüßt euch, Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, da ich zum oben genannten Thema von Heizungsbauer und unterschiedlichen Kaminfeger...

Ricardo4866

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Grüßt euch,

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, da ich zum oben genannten Thema von Heizungsbauer und unterschiedlichen Kaminfeger abweichende Auskunft bekommen haben. Im Haus befindet sich ein Holzofen im Keller über den zwei Kachelöfen, einer ebenfalls im Keller der andere im Erdgeschoss, beheizt werden. Jetzt soll ein ETA HV zusätzlich an den selben Schornstein angeschlossen werden der steht ebenfalls im Keller.
Der Holzofen für die Kachelöfen soll nur als Notlösung bzw Notheizung dienen und nicht dauerhaft betrieben werden. Laut einem Kaminfeger sollte es als Notheizung ohne weiteres gehen diese Feuerungsstätten an einem Schornstein zu betreiben. Laut dem anderen geht das aus mehreren Gründen nicht. Laut dem Heizungsbauer können man die Öfen gegenseitig verriegeln dann wäre es machbar.

Das Haus steht in Baden-Württemberg falls das relevant ist. Ich möchte die Öfen natürlich beide betriebsfähig an einem Schornsteinfeger betreiben können, was ist hierzu wirklich nötig oder muss gemacht werden, dass der Schornsteinfeger das absegnet.

Grüße
 

Etamann

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wieso den ETA zusätzlich und nicht den alten HV raus und den ETA die Sache alleine machen lassen?
 

Ricardo4866

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Der alte ist kein Holzvergaser sonder ein normaler Holzofen der die Kachelöfen mit Warmluft versorgt.
 

Ricardo4866

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Der hat vor ca 2 Monaten nochmal das Go vom normalem Kaminkehrer bekommen, habe aber auch kein Problem.den zu tauschen
 
Dr Schorni

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Soetwas gibt es nicht. Entscheidend ist die Frist der Einstufungs-Bescheinigung durch den Bezirksschornsteinfeger, diese kann von NIEMANDEM verlängert werden sondern ist fix.
ein Holzofen im Keller über den zwei Kachelöfen, einer ebenfalls im Keller der andere im Erdgeschoss, beheizt werden.
Was ist das denn nun genau? Der Heizeinsatz steht im Keller, dessen Schornsteinanschluß ist im Keller und im im EG tritt lediglich die Warmluft aus einer Kachelverkleidung aus ODER ist das eine "Feuerstätte über zwei Geschosse": der Heizeinsatz steht im Keller, die gemauerten Nachheizzüge sind im EG und dort ist dann der Schornsteinanschluss?
 

Ricardo4866

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Ersteres ist der Fall: Der Heizeinsatz steht im Keller, dessen Schornsteinanschluß ist im Keller und im im EG tritt lediglich die Warmluft aus einer Kachelverkleidung. Im Keller ist aber auch ein Austritt für die Warmluft.
 
Dr Schorni

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Das rechtliche Verbot der Mehrfachbelegung begründet sich hier aus technischen Gründen mit dem Gebläse beim Holzvergaser. Somit ändert sich "die Gefahr" auch nicht mittels Verriegelung, da dann ja immernoch die andere Feuerstätte mit-angeschlossen ist. Und aus der sollen können würden dann evtl-wenn-wenn-wenn es Unklarheiten im Schornstein gäbe ja gefährliche Abgase durch das HV-Gebläse herausgedrückt werden.
Daher würde ich ganz pragmatisch das Rauchrohr des Kachelofens entfernen und den Anschluss mittels Kapsel dicht verschließen. Damit ist auch die Stilllegung innerhalb der Befristung verwirklicht und trotzdem bleibt die Notfall-Anschlußmöglichkeit gegeben.
 

Ricardo4866

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Gibt es für das " gemeinsame Abgasrohr" so etwas wie eine Weiche die Gasdicht abschließt ?
So wie ein Y oder T Stück das immer nur eine Seite öffnet und die andere Gasdicht schließt ?

Damit könnte man doch gewähren das immer nur ein Abgasstrang in Betrieb ist und keine Gase durch den anderen Wärmeerzeuger austreten
 

Ricardo4866

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Sowas hier könnte ich leicht in das Abgasrohr des Ofens einbauen

Wäre auch steuerungstechnisch einfach zu regeln, dass die Klappe geschlossen ist, bevor der HV freigegeben wird
 
Dr Schorni

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Ja, da hast Du recht, sollte dann aber eine dichtschließende sein. Das geht aber auch nur in der Theorie. Denn eine Klappenbetätigung in der HV-Brennphase würde diesen lediglich elektrisch ausschalten, nicht aber physisch, da das Feuer nunmal brennt. Das hat wiederum sicherheitstechnische Risiken und der Kesselhersteller wird da keine Eingriffe zulassen.
 

Ricardo4866

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zusätzlich kann ich die Abgastemperatur des HV fühlen und da als Beispiel ab /über 40C die Abgasklappe in der geschlossenen Position verriegeln. Dann sollten doch alle Eventualitäten abgefangen sein oder nicht
 
Dr Schorni

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Das wäre zumindest kein Eingriff in die Kesselregelung. Aber wie will man das "verriegeln"? Ein Motor der zusätzlich zur ohnehin geschlossenen Klappe noch einen Anpressdruck der Klappe erzeugt? Damit wird die weder dichter noch zuer. Wenn die Klappe zu ist ist bei ihr alles stromlos. Und mechanisch von Hand öffnen muss man sie ja wiederum auch können und dann könnte wieder der HV brennen - der wiederum bei plötzlichem Gesamt-Stromausfall ein eigenes Problem hätte.
 

Ricardo4866

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bei manueller Steuerung der Klappe kann ich diese in geschlossenem Zustand über einen z.B Magnetschalter / Hubmagnet geschlossen halten solange vom HV Abgastemperatur kommt. In diesem Zustand wäre ein manuelles öffnen nicht möglich. Erst wenn der HV keine Abgastemperatur mehr hat, wird der Hubmagnet wieder bestromt und ich kann die Klappe manuell öffnen.
Das lässt sich natürlich trotzdem alles manipulieren... aber alles kann man ja auch nicht absichern. Wenn ich möchte kann ich auch einfach ein Holzfeuer im Flur anzünden und so die Bude heizen. Ohne Abgasrohr aber mit schieren Sicherheit dabei einzugehen, weil ich die Abgase nur durch meine Lunge filter.

Wäre es grundsätzlich Möglich, eine Notheizung mit so einer Abgasklappe auszustatten und so beide Feuerstätten im Wechsel an einem Schornstein zu betreiben, oder ist es undenkbar. Der Schornsteinfeger hat hier doch sicher Spielraum und kann das unter Umständen gewähren nehme ich an.

Alternativ muss ich den Holzofen stilllegen, was bedeutet das konkret ? Muss das Abgasrohr getrennt und verschlossen werden oder wie soll das aussehen
 
Dr Schorni

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Ja, da hast Du schon recht: man kann alles überwinden und irgednwan wird alles zu aufwändig mit der ganzen Absicherung für den wenn-vielleicht-mal-Fall.
Wäre es grundsätzlich Möglich, eine Notheizung mit so einer Abgasklappe auszustatten und so beide Feuerstätten im Wechsel an einem Schornstein zu betreiben, oder ist es undenkbar.
Für MICH stellt sich die Frage was ein wechselseitiger Betrieb soll? Noch dazu bei einer Feuerstätte die eh in naher Zeit raus muss - stillgelegt wird. Der Kachelofen macht nur im Winter Sinn und da läuft sowieso der Kessel weil der ja meist auch das WW erzeugt. Romantikfaktor ist eher bei null bei reiner Warmluft-Kacheloberfläche - noch dazu meist in längst überholtem Design oder halt bereits wieder "vintage". Auch lagert sich im Laufe der Zeit - schon über einen Sommer und durch Umbauarbeiten noch mehr - in der Heizkammer Staub und all Zeugs ab, das dann beim Anheizen verschwelt, unangenehm riecht und sich als Feinstaub in der Luft an die Gardinen etc sowie natürlich der Lunge ablagert. An sich sollte man alle diese Warmluftöfen vor dem Heizen erstmal gründlich entstauben.
In aller Regel ist das Kachelofenrohr ja so zugänglich dass das entsprechend bei Bedarf angeschlossen werden kann. Oder man MACHT das eben schnell anschließbar. Alles an sich weniger aufwändig als die ganze Verriegelung. Das ist meine Meinung!
Der Schornsteinfeger hat hier doch sicher Spielraum und kann das unter Umständen gewähren nehme ich an.
Der Bezirksschornsteinfeger ist an die geltenden Regelungen gebunden. Abweichende Lösungen müssen "eine gleichwertige Lösung" darstellen und denselben Wirksinn ergeben. Das ist dann Grundlage der Zustimmung und muss auch SO schriftlich fixiert werden. Mit weitgehender Abweichung geht das alles auf SEINE private Haftung. Warum sollte er das eingehen für etwas für das rein rational keine zwingende Notwendigkeit besteht? Allein schon wenn er zu seiner Absicherung einen funktionstechnischen Nachweis als Schornsteinquerschnittsberechnung nach DIN EN 13 384 für jede Feuerstätte verlangt (was normal wäre!) wirds schon kritisch das zu belegen. Hinzu kommen Dinge die ohnehin auch eine Einfach-Belegung bedingen: der HV sollte einen Zugbegrezer haben und falls der Heizungsraum eine dussliche Lüftungsöffnung ins Freie hat ises auch rum mit der Mehrfachbelegung weil sich das ausschließt.
Alternativ muss ich den Holzofen stilllegen, was bedeutet das konkret ? Muss das Abgasrohr getrennt und verschlossen werden oder wie soll das aussehen
Die Stilllegung ist ja eh absehbar oder gar die Frist schon überschritten. Das bedeutet vom Schornstein trennen. Es SOLL aber eine Regelung geben die die Notfall-Nutzung ermöglicht.
 

Ricardo4866

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Ja, da hast Du schon recht: man kann alles überwinden und irgednwan wird alles zu aufwändig mit der ganzen Absicherung für den wenn-vielleicht-mal-Fall.

Für MICH stellt sich die Frage was ein wechselseitiger Betrieb soll? Noch dazu bei einer Feuerstätte die eh in naher Zeit raus muss - stillgelegt wird. Der Kachelofen macht nur im Winter Sinn und da läuft sowieso der Kessel weil der ja meist auch das WW erzeugt. Romantikfaktor ist eher bei null bei reiner Warmluft-Kacheloberfläche - noch dazu meist in längst überholtem Design oder halt bereits wieder "vintage". Auch lagert sich im Laufe der Zeit - schon über einen Sommer und durch Umbauarbeiten noch mehr - in der Heizkammer Staub und all Zeugs ab, das dann beim Anheizen verschwelt, unangenehm riecht und sich als Feinstaub in der Luft an die Gardinen etc sowie natürlich der Lunge ablagert. An sich sollte man alle diese Warmluftöfen vor dem Heizen erstmal gründlich entstauben.
In aller Regel ist das Kachelofenrohr ja so zugänglich dass das entsprechend bei Bedarf angeschlossen werden kann. Oder man MACHT das eben schnell anschließbar. Alles an sich weniger aufwändig als die ganze Verriegelung. Das ist meine Meinung!

Das Rohr ist nicht ohne weiteres zugänglich, was bedeutet schnell anschließbar ?

Der Bezirksschornsteinfeger ist an die geltenden Regelungen gebunden. Abweichende Lösungen müssen "eine gleichwertige Lösung" darstellen und denselben Wirksinn ergeben. Das ist dann Grundlage der Zustimmung und muss auch SO schriftlich fixiert werden. Mit weitgehender Abweichung geht das alles auf SEINE private Haftung. Warum sollte er das eingehen für etwas für das rein rational keine zwingende Notwendigkeit besteht? Allein schon wenn er zu seiner Absicherung einen funktionstechnischen Nachweis als Schornsteinquerschnittsberechnung nach DIN EN 13 384 für jede Feuerstätte verlangt (was normal wäre!) wirds schon kritisch das zu belegen. Hinzu kommen Dinge die ohnehin auch eine Einfach-Belegung bedingen: der HV sollte einen Zugbegrezer haben und falls der Heizungsraum eine dussliche Lüftungsöffnung ins Freie hat ises auch rum mit der Mehrfachbelegung weil sich das ausschließt.

Die Stilllegung ist ja eh absehbar oder gar die Frist schon überschritten. Das bedeutet vom Schornstein trennen. Es SOLL aber eine Regelung geben die die Notfall-Nutzung ermöglicht.

Gibts hier mehr informationen zur Notfall Nutzung? habe schon einiges im Netz gelesen, da ist aber nciht definiert wie genau das abzulaufen hat
 
Dr Schorni

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Das Rohr ist nicht ohne weiteres zugänglich, was bedeutet schnell anschließbar ?
Ich habs schon geahnt. Da kommt man meist nicht so einfach dran. Das "schnell anschließbar" richtet sich allein nach Dir und Deinen Möglichkeiten. Im Idealfall muss man das letzte Rohrstück nur von der Nachheizung abheben und aus dem Schornstein ziehen . Das ist aber leider halt selten, weil man üblicherweise da nie mehr dran muss.

Gibts hier mehr informationen zur Notfall Nutzung? habe schon einiges im Netz gelesen, da ist aber nciht definiert wie genau das abzulaufen hat
Auf die Schnelle: Notfeuerstätten: Welche Regeln gelten
https://www.kaminkehrer-kessler.de/...aumfeuerungsanlage-fuer-feste-Brennstoffe.pdf
 
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