uroma
Threadstarter
Liebes Profi- Team,
Vorab zur Info:
Ich lebe in einem Mehrfamilienhaus. Das Haus hat zwei Kaminzüge, wovon lediglich einer (!) (in den Wintermonaten) benutzt wird. Im EG befindet sich eine seperate Wohnung, die zu Lebzeiten meines Mannes vermietet war. Leerstand nunmehr seit über 7 Jahren. In dieser v.g. Wohnung befindet sich ein NICHT benutzter Kachelofen. Ein Abschließen des Ofenrohres ist nicht möglich - außer man würde den Kachelofen demontieren! Als Heizung sind vor ca. 10 Jahren (für die Wintermonate) Elo- Nachtspeicheröfen installiert worden. Die Warmwasserbereitung erfolgt mittels Boiler - und versorgt auch den 1. Stock des Hauses mit Warmwasser.
Im 1. Stock ist lediglich in der Küche ein Ölofen. Dieser ist ausreichend um dieses Stockwerk zu beheizen und ist -auf`s Jahr gesehen, von November bis ca. Ende März in Betrieb. Zusätzlich beheitze ich in v.g. Zeitraum durchschnittlich ein mal monatlich das Badezimmer- ebenfalls mit einem Ölofen. Dieser ist am gleichen Kaminzug angeschlossen, wie der Küchenölofen. Ansonsten beziehe ich das Warmwasser, wie v.g. vom Boiler des Erdgeschosses.
In 2020 habe ich für den Zeitraum 01.01.2020 bis 02.07.2020 €53,37 und für den Zeitraum 02.07.2020 bis 31.12.2020 €33,88 bezahlt. Entspricht für das ganze Jahr 2020 € 87,25.
Nun habe ich mit Datum 16.02.2021 folgende Rechnungstellungen erhalten:
Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 €118,67 und für "hoheitliche Tätigkeiten" für gleichen v.g. Zeitraum €82,40. Entspricht in Summe für das erste Halbjahr (!) €201,07.
Das kann doch "nicht mehr mit rechten dingen zugehen". Sicherlich steht in der Rechtsbehelfsbelehrung, dass ich beim Bayerischen Verwaltungsgericht Einspruch einlegen kann - dann weiß ich aber jetzt schon, welche Chancen ich habe zu "meinem Recht" zu kommen!
Als Nachweis sende ich Ihnen zur freundlichen Beachtung die o.g. Rechnungstellungen aus 2020 und 2021 sowie den Feuerstättenbescheid und das Ergebnis der Feuerstättenschau für 2021.
In der Kaminkehrerverordnung habe ich u.a. nachgelesen, dass bei "mehr als gelegentlich, aber nicht regelmäßig benutzte Feuerstätte" eine zweimalige Kehrung des Schornstein vorgesehen ist! Wie kann (darf?) ich mich Verhalten, dass die Gebühren wieder auf das normale Maß gesenkt werden- oder anders: was kann ich tun / mich wehren?!
Für Ihre Mühen danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen "uroma".
Vorab zur Info:
Ich lebe in einem Mehrfamilienhaus. Das Haus hat zwei Kaminzüge, wovon lediglich einer (!) (in den Wintermonaten) benutzt wird. Im EG befindet sich eine seperate Wohnung, die zu Lebzeiten meines Mannes vermietet war. Leerstand nunmehr seit über 7 Jahren. In dieser v.g. Wohnung befindet sich ein NICHT benutzter Kachelofen. Ein Abschließen des Ofenrohres ist nicht möglich - außer man würde den Kachelofen demontieren! Als Heizung sind vor ca. 10 Jahren (für die Wintermonate) Elo- Nachtspeicheröfen installiert worden. Die Warmwasserbereitung erfolgt mittels Boiler - und versorgt auch den 1. Stock des Hauses mit Warmwasser.
Im 1. Stock ist lediglich in der Küche ein Ölofen. Dieser ist ausreichend um dieses Stockwerk zu beheizen und ist -auf`s Jahr gesehen, von November bis ca. Ende März in Betrieb. Zusätzlich beheitze ich in v.g. Zeitraum durchschnittlich ein mal monatlich das Badezimmer- ebenfalls mit einem Ölofen. Dieser ist am gleichen Kaminzug angeschlossen, wie der Küchenölofen. Ansonsten beziehe ich das Warmwasser, wie v.g. vom Boiler des Erdgeschosses.
In 2020 habe ich für den Zeitraum 01.01.2020 bis 02.07.2020 €53,37 und für den Zeitraum 02.07.2020 bis 31.12.2020 €33,88 bezahlt. Entspricht für das ganze Jahr 2020 € 87,25.
Nun habe ich mit Datum 16.02.2021 folgende Rechnungstellungen erhalten:
Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 €118,67 und für "hoheitliche Tätigkeiten" für gleichen v.g. Zeitraum €82,40. Entspricht in Summe für das erste Halbjahr (!) €201,07.
Das kann doch "nicht mehr mit rechten dingen zugehen". Sicherlich steht in der Rechtsbehelfsbelehrung, dass ich beim Bayerischen Verwaltungsgericht Einspruch einlegen kann - dann weiß ich aber jetzt schon, welche Chancen ich habe zu "meinem Recht" zu kommen!
Als Nachweis sende ich Ihnen zur freundlichen Beachtung die o.g. Rechnungstellungen aus 2020 und 2021 sowie den Feuerstättenbescheid und das Ergebnis der Feuerstättenschau für 2021.
In der Kaminkehrerverordnung habe ich u.a. nachgelesen, dass bei "mehr als gelegentlich, aber nicht regelmäßig benutzte Feuerstätte" eine zweimalige Kehrung des Schornstein vorgesehen ist! Wie kann (darf?) ich mich Verhalten, dass die Gebühren wieder auf das normale Maß gesenkt werden- oder anders: was kann ich tun / mich wehren?!
Für Ihre Mühen danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen "uroma".
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