Vielen Dank für die interessanten Kommentare. Ich hatte dargestellt, dass es für die Frage des Fehlers und dessen Behebung keinen Unterschied macht, welcher Tätigkeit der Motor nachgeht. Die Logik von Fehleranalyse, Messungen und Prüfungen sind immer gleich. Es mag durchaus sein, dass der eine oder andere "Bastler" sich von der Frage des Einsatzes zu mehr oder weniger Sorgfalt veranlasst sieht. Das ändert jedoch nicht die grundsätzliche Vorgehensweise. Deshalb hinkt der rein technikbezogene Vergleich keineswegs.
Wenn ein Feuerungsautomat (welcher? Hier ist bitteschön immer nur vom UBA im GB142 die Rede) bei der Überwachung des Gebläses oder einer anderen Komponente versagt, kann das erkennbar nicht daran liegen, dass das Gebläse durch das Erneuern von zwei defekten Kondensatoren wieder in den ursprünglichen bauartgeprüften Zustand versetzt worden ist. Was sind das denn für Argumente? Wo bleibt die Logik?
Die Frage der Kompetenz hängt sicher nicht vom Arbeitgeber ab. Oder hat der schon erwähnte frühere Entwicklungschef von ebm-papst, Roland Brand, etwa seine Kompetenz beim Wechsel zu Continental verloren? Führungskräfte werden wegen ihrer Kompetenz eingestellt, und nicht, damit diese im Laufe der Jahre aufgebaut werden kann. Letzteres gibt es bekanntlich nur in der Ausbildung von Lehrlingen, und da schaut der Ausbildungsbetrieb schon recht genau, ob sich ein Ausbildungsversuch überhaupt lohnt.
Leider habe ich auch jetzt wieder kein Argument gelesen und auch nicht erfahren, wo die Rechtsverbindlichkeit eines ungeschriebenen Gesetzes denn herkommen soll. Ich bitte, dies nachzuholen.
Fettdruck und reichlich Ausrufezeichen waren noch nie ein Ersatz für Argumente.
Gruß
sir henry