Neue Richtlinien ab 26.9.2015 ? Gas und Holzofen

Diskutiere Neue Richtlinien ab 26.9.2015 ? Gas und Holzofen im Sonstiges / News Forum im Bereich Allgemein; Hallo Leute bin neu hier und hier gelandet weil ich mal Eure Meinung gerne hören würde Unser Heizungs-Mensch hat uns jetzt mal nebenbei...

MitoMA

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1
Hallo Leute

bin neu hier und hier gelandet weil ich mal Eure Meinung gerne hören würde
Unser Heizungs-Mensch hat uns jetzt mal nebenbei informiert das es ab 26.9.15 eine neue VErordnung gibt .
Wir haben einen Holz-Ofen .. so nen offenen Schweden Ofen im Wohnzimmer stehen
Außerdem für Zentralheizung und Wasser ne Gastherme im Keller

Es heißt jetzt wir dürften ab 26.9. diese beiden bei einem Austausch der Therme nicht mehr im gemeinsamen Kamin (in den wir extra vor 2 Jahren ein Edelstahlrohr neu haben einziehen lassen) betreiben
Also auf gut deutsch ... wenn wir jetzt eine neue Gastherme kaufen und einbauen dann trifft uns das noch nicht aber alles nach dem 26.9.15 wäre davon dann betroffen

Stimmt das ? Oder ist das Geldmacherei ? Hat da jemand Erfahrung

Wir müssten dann ab 26.9.15 einen weiteren Außenkamin installieren..... das wäre ja aber der Hammer was das alles kostet wegen ein paar EU Fuzzies die sich profilieren wollen.
Und wir haben im Herbst erst die Gastherme für knapp 700 Euro aktualisieren lassen

Würde mich freuen von Euch zu hören.
 

joho38

Fachmann
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767
Hm.... du siehst mich etwas verwundert dreinblicken. Es dürfen grundsätzlich keine 2 verschiedenen Feuerungsarten an einen Kamin angeschlossen werden und wenn doch, dann nur mit einer Verriegelungstechnik, die nur einer Art zur Zeit den Betrieb ermöglicht. Bei Gebläsebrennern ist das ohnehin der Fall und gilt auch für einen gleichen Brennstoff. Das bedeutet: Pro Gebläsebrenner ein eigener Schornstein. Da die Brennwerttechnik prinzipiell über ein Gebläse verfügen muss, gilt auch hier die Vorschrift: Pro Gerät ein eigener Zug! Es gibt allerdings auch hier Ausnahmen, die sind allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Einige Bundesländer erlauben beispielsweise noch dden Einsatz von Wandgeräten in Form von Außenwandabgasführung bis zu einer Leistung von 11 KW.Dann brauchst du keine Schornstein und kannst direkt durch die Wand in Freie blasen lassen. Die Leistung für Warmwasseraufbereitung darf in dem Fall 28 KW betragen. Um das in Erfahrung zu bringen, solltest du mal den Schorni antraben lassen. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit solch ein Teil direkt unter dem Dach zu positionieren und dann wird nur die Pfanne durch einen Kamin ersetzt. Somit hättest du in jedem Fall den einen Zug für deinen Ofen gewahrt.

Es ist richtig, dass ab September keine Heizwertgeräte mehr eingebaut werden dürfen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Davon betroffen sind nämlich alle Anlagen, die eine sogenannte Kaminmehrfachbelegung haben. So wie es bei dir der Fall ist, wenn ich das recht verstanden habe. Auch wenn es nicht richtig ist zwei verschiedene Brennstoffe an einem Zug zu betreiben, würde das in deinem Fall erlaubt sein.Du bemerkst sicherlich, dass es immer eine Lösung gibt und geben wird. Ich würde mir allerdings eher Gedanken darüber machen, ob es Sinn macht nochmals in eine alte Technik zu investieren, die durch die geringere Abnahme auch automatisch immer schwieriger zu bekommen sein wird.

Wie bereits erwähnt, würde ich erst einmal den Schorni antraben lassen. Der hat ohnehin das letzte Wort.
 
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